DVD auf Festplatte sichern

Ein letztes Wort noch mal, sorry.
Zusammengefasst kann man wohl sagen: Privatkopien sind erlaubt, einen Kopierschutz zu umgehen ist nicht erlaubt. Da hat sich die Urheberlobby einfach einen schlauen Schachzug erlaubt. Es gab auch mal einen interessanten Bericht aus dem hervorging, dass sich die Firmen mit dem Kopierschutz gar nicht gegen die tatsächlichen Raubkopierer richten (die sowieso Wege finden den zu umgehen und sich nicht um Gesetze scheren) sondern darauf hoffen, dass Otto Normalverbraucher den Film noch mal neu kauft sollte die Scheibe kaputt gehen.
 
Es mag zivilrechtliche Ansprüche daraus geben, aber kein Mod dieses Forums hat ein Mandat, finanzielle Ansprüche von, sagen wir, Disney hier durchzusetzen.
Wie kommst du darauf, daß hier irgend jemand finanzielle Ansprüche von Urhebern durchsetzen? Bitte zeig mir den Beitrag in diesem Thread, der eine solche Aussage begründet.

Es geht hier nur darum, daß wir hier im Forum keine direkte oder indirekte Unterstützung zu Urheberrechtsverletzungen leisten wollen. Und da sind wir eher etwas vorsichtiger als großzügiger, weil wir dem Forenbetreiber den potentiellen Streß ersparen wollen.
Und da ist es dann auch egal, ob der Fragende nur Privatkopien anlegen will und ob das Umgehen eines Kopierschutzes bei Privatkopien erlaubt ist oder nicht, denn die Beiträge kann jeder lesen, nicht nur der Fragende.
 
Und da ist es dann auch egal, ob der Fragende nur Privatkopien anlegen will und ob das Umgehen eines Kopierschutzes bei Privatkopien erlaubt ist oder nicht, denn die Beiträge kann jeder lesen, nicht nur der Fragende.
Der Gesetzgeber hat da leider in das Urheberrechtsgesetz einen Widerspruch eingebaut. Das Recht auf Privatkopie (§ 53) ist älteren Ursprungs und gilt allgemein für "Werke". Das Verbot der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen (§ 95a) kam später hinzu. Der Begriff "Umgehung" in § 95a ist dabei allerdings so weit gefasst, dass er praktisch das Recht auf die Erstellung einer Privatkopie komplett außer Kraft setzen würde, wo ein Rechteinhaber solche technischen Schutzmaßnahmen einsetzt. Um diesen Widerspruch aufzulösen, hat der Gesetzgeber folglich die "Umgehung", zu der auch z.B. das Aufzeichnen einer Wiedergabe des Originaldatenträgers gehören würde, ausdrücklich dann straffrei gestellt, wenn diese "ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht" (§ 108b). Die Straffreiheit gilt für jede Art der Umgehung einer technischen Schutzmaßnahme.

Das ist rechtssystematisch zwar etwas holprig, aber der Sachverhalt ist eindeutig. Die so erstellte Kopie kann erstens nicht strafrechtlich verfolgt werden, und da durch eine Privatkopie eines bereits rechtmäßig erworbenen Werkes dem Rechteinhaber per Definition kein Schaden zugefügt werden kann, können daraus zweitens auch keine zivilrechtlichen Ansprüche auf Schadenersatz abgeleitet werden.

Ich stelle ja gar nicht in Frage, dass sich ein Forenbetreiber rechtlich spätestens dann in einer Grauzone befindet, wenn in einem Forum Hinweise zur technischen Umgehung eines Kopierschutzverfahrens geteilt werden, die Kenntnisse und/oder Werkzeuge erfordern, welche nicht allgemein verfügbar sind, oder Wege beschreiben, die nicht einfach ersichtlich sind. Es allerdings so strikt auszulegen, dass selbst ein Hinweis auf eine technisch von jedermann durchführbare und unmittelbar ersichtliche Kopiermöglichkeit als potenzieller Urheberrechtsverstoß bewertet wird, halte ich nicht für zielführend. Zumal ja auch bei der einfachen Aufzeichnung eines von einer DVD abgespielten Films Teile des auf dieser DVD abgespeicherten Werkes (Menüsteuerung, Zusatzinformationen, ...) nicht mitkopiert werden.

Und ich halte es auch für problematisch, wenn in einem solchen Zusammenhang rechtliche Behauptungen aufgestellt werden, die nicht korrekt sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch ohne Jurist zu sein... Der zitierte §53 regelt ja nur das Recht auf private Kopien. Dieser Paragraph spricht die "Umgehung" eines Kopierschutzes ja überhaupt nicht an. Das ist also irgendwo an anderer Stelle geregelt und erst, wenn man beides zusammen fügt und juristisch korrekt bewertet, kann man überhaupt beurteilen, wie bei beispielsweise einer DVD zu verfahren ist.

Grüße Thomas
 
Auch ohne Jurist zu sein... Der zitierte §53 regelt ja nur das Recht auf private Kopien. Dieser Paragraph spricht die "Umgehung" eines Kopierschutzes ja überhaupt nicht an. Das ist also irgendwo an anderer Stelle geregelt und erst, wenn man beides zusammen fügt und juristisch korrekt bewertet, kann man überhaupt beurteilen, wie bei beispielsweise einer DVD zu verfahren ist.
Habe ich doch gerade eben getan. Der § 53 gilt für "Werke" im Sinne des UrhG ganz allgemein, weil darin keine Einschränkungen formuliert sind. Das Verbot der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen ist in § 95a beschrieben und ebenfalls allgemein formuliert. Der sich daraus ergebende Widerspruch (ein Rechteinhaber könnte allein durch das Anbringen irgendeiner "technischen Schutzmaßnahme" das Recht auf Erstellung einer Privatkopie komplett außer Kraft setzen) wird durch die Ausnahmeregelung in § 108b bezüglich der Straffreiheit bei Kopien für die private Nutzung aufgelöst.
 
Früher war es auch Verboten Musik aus dem Radio aufzunehmen ... :rolleyes: Nun ja, was man privat mit seinen DVDs anstellt wird wohl ähnlich behandelt.

Ist das eigentlich mal vor Gericht geklärt worden, ob CSS (ewig geknackt) ein wirksamer Kopierschutz ist?
 
Und eben wegen dieses verbleibenden Rechts ist eine pauschale Aussage, wie sie hier von Mornsgrans oder Moronoxyd , ausdrücklich in seiner Rolle als Mod, getätigt wurde, in meinen Augen nicht durch die derzeitige Formulierung der Forenregeln gedeckt.

De facto gab es in den vielen Jahren, die ich hier aktiv bin, auch noch keinen Fall, in dem der Forenbetreiber einen Schaden oder auch nur Ärger wegen eines solchen Themas bekommen hätte, oder? Daraus kann man sehr wohl schließen, dass die aktuellen Regeln ausreichen.

Natürlich hat Andi das Recht, die Regeln im angesprochenen Sinn neu zu schreiben. Das hätte aber zur Folge, dass wir nicht mehr über die Wahrnehmung gesetzlich eingeräumter Rechte diskutieren und entsprechende Hilfestellung leisten können.
Die Industrie versucht seit Jahren, im Kern ja auch berechtigt, Druck gegen illegale Kopien aufzubauen. Ihr dabei aber wie bei diesem Thema oder wie beim eindeutig legalen Weiterverkauf von Windows-Lizenzen vorauseilend weiter als nötig entgegenzukommen, hielte ich für falsch.

Ich schlage daher bei diesem Thema eine zugegeben diffizile, aber eben auch differenzierte Umgehensweise vor, nur das zu ahnden, also z.B. zu löschen, was tatsächlich illegal ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Heise hat doch mal gegen die Musikindustrie durchgeklagt und gewonnen.
 
De facto gab es in den vielen Jahren, die ich hier aktiv bin, auch noch keinen Fall, in dem der Forenbetreiber einen Schaden oder auch nur Ärger wegen eines solchen Themas bekommen hätte, oder? Daraus kann man sehr wohl schließen, dass die aktuellen Regeln ausreichen.
Eben. Und Teil dieser Regeln ist, daß wir Links zu solchen Angeboten entfernen. Das haben wir hier nicht zum ersten Mal gemacht.
Wenn du sagst, daß es in der Vergangenheit ja gut funktioniert hat, dann vermutlich eben auch wegen unserer Umsetzung dieser Regel.

Natürlich hat Andi das Recht, die Regeln im angesprochenen Sinn neu zu schreiben. Das hätte aber zur Folge, dass wir nicht mehr über die Wahrnehmung gesetzlich eingeräumter Rechte diskutieren und entsprechende Hilfestellung leisten können.
Nochmal: In dem Augenblick, wo jemand diese Tools benutzt, um den Kopierschutz zu umgehen um Kopien zu machen, die außerhalb des Bereiches Privatkopie liegen, ist es eben nicht mehr durch "gesetzlich eingeräumte Rechte" gedeckt. Und Beiträge in diesem Forum kann jeder lesen. Wir haben keine technische Möglichkeit, solche Hinweise nur im Rahmen von "gesetzlich eingeräumten Rechten" zugänglich zu machen.

Ich schlage daher bei diesem Thema eine zugegeben diffizile, aber eben auch differenzierte Umgehensweise vor, nur das zu ahnden, also z.B. zu löschen, was tatsächlich illegal ist.
Vorschläge hier sind sinnfrei. Du machst hier nicht die Regeln. Wenn dir die aktuellen Regeln oder ihre Interpretation nicht gefallen, wende dich an den Forenbetreiber.
 
Was für eine müßige Diskussion. Der TO hat doch in Beitrag #18 schon "Alles klar" von sich gegeben und ist seit dem still. Ihm scheint also geholfen und da hier weder für sein Anliegen noch in sonstiger Weise noch irgendwas substanzielles zu erwarten ist: Macht hier Schluss und schließt den Beitrag.

Grüße Thomas
 
Ich finde es bedauerlich, dass in so einer Diskussion um rechtliche Belange den einschlägigen gesetzlichen Regeln so wenig Aufmerksamkeit gewidmet wird. RTFM gilt da eigentlich noch viel mehr als bei Hardware- oder Softwarefragen.
 
Das Internet ist voll von entsprechenden Anleitungen. Bedingung für einen u
Ich finde es bedauerlich, dass in so einer Diskussion um rechtliche Belange den einschlägigen gesetzlichen Regeln so wenig Aufmerksamkeit gewidmet wird. RTFM gilt da eigentlich noch viel mehr als bei Hardware- oder Softwarefragen.
Das Internet ist voller Diskussionsfäden zur rechtlichen Beurteilung von Kopien. Noch mehr Seiten gibt es mit Anleitungen zum Kopiervorgang.

Weil entsprechende Threads im TP-Forum unerwünscht sind, können auch Personen ohne Jurastudium hier als Moderator tätig sein.
 
Und hast du dir den von dir zitierten Text auch mal genau durchgelesen?
Dies gilt nur, wenn zusätzlich
1. die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorgenommen wird oder
2. eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet.
Das Kopieren einer DVD mittels Software ist nicht "ausschliesslich analog", und es ist kein "photomechanisches Verfahren". Ob es ein "anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung" ist, kann ich rechtlich nicht beurteilen, aber ich bezweifle es.
Ich möchte dir hier nicht persönlich an den Karren fahren, aber Gesetzestexte muss man schon erstens von oben nach unten und zweitens im Gesamt- und Sinnzusammenhang lesen. Und da steht eben ganz am Anfang von § 53 UrhG Folgendes (Hervorhebung von mir):
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
Der von dir zitierte Passus aus § 53 Abs. 2 UrhG bezieht sich hingegen auf Bücher/Zeitschriften, wenn diese ganz oder teilweise für die in Absatz 2 aufgelisteten Zwecke vervielfältigt werden. Und besagt, dass seit Inkrafttreten dieser Regeln es z.B. Bibliotheken nicht mehr gestattet ist, bei Fernleihen Scankopien von Artikeln als PDF-Datei zur Verfügung zu stellen. Sondern nur als Papierkopie. So ein Passus gilt natürlich nicht für Musik, Filme oder andere Werke, die schon im Original nicht auf Papier gedruckt vorliegen und somit auch überhaupt nicht durch ein "photomechanisches Verfahren" kopiert werden können.

Informativ ist hier z.B. auch die Unterseite zu Kopien zum privaten und eigenen Gebrauch auf einer von der Universität Bremen bereitgestellten Wissensplattform.

Hinweise zur Erstellung von rechtmäßigen Privatkopien stellen insofern per se keine "Inhalte (...), die Verletzungen (...) von Urheberrechten enthalten" dar. Wenn man die Forenregeln eindeutig fassen und Beiträge mit entsprechenden Hinweisen komplett ausschließen will, kann man ja z.B. so formulieren, dass "Anleitungen zur Umgehung eines Kopierschutzes bei urheberrechtsgeschützten Werken" nicht zulässig sind. Oder so ähnlich. Dann wäre der Sachverhalt klar beschrieben, und es müssten keine unhaltbaren Behauptungen zu angeblich "illegalen" Privatkopien aufgestellt werden.
 
Das gilt auch hier. Im Urheberrechtsgesetz gibt es mit § 53 sogar einen eigenen Paragraphen zu Privatkopien urheberrechtlich geschützter Werke. Und aus dem geht eindeutig hervor, dass Vervielfältigungen ausdrücklich erlaubt sind, wenn sie ausschließlich privaten Zwecken dienen und dabei bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Sie sind dann (aber auch nur dann) weder strafbar, noch stellen sie eine Urheberrechtsverletzung dar.
Soweit richtig, aber dies betrifft dennoch nicht den Kopierschutz. Dazu musst Du (wie in Deinem Beitrag oben) in $95a schauen:
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
Und schon wird der geneigte Leser feststellen, dass es nicht reicht, den Paragraphen zu suchen, der einem etwas vermeintlich erlaubt, sondern auch die, in denen Verbote stehen, zu beachten sind. Dieser Paragraph ist eindeutig und schränkt somit die Privatkopie ein.
Diese sind nur gem. §53 also nur zulässig, sofern es keinen Kopierschutrz gibt.

Wenn man auf den einschlägigen Anwaltsseiten im Netz nachschaut, solpert man zudem bei googeln nach "Kopierschutz" immer wieder über Passagen wie z.B.:
Die digitale Privatkopie ist unzulässig, sofern das Werk mit einem Kopierschutz (DRM) versehen ist. Also: kein Recht auf Privatkopie zu Lasten des Rechteinhabers.

Einfach zusätzlich die dem Datenträger beiliegende Information lesen bzw. auf das Etikett schauen. Damit erübrigen sich die Laiendarstellerrechtsverdrehungsversuche.

Dann wäre der Sachverhalt klar beschrieben, und es müssten keine unhaltbaren Behauptungen zu angeblich "illegalen" Privatkopien aufgestellt werden.
Wenn man die Grenzen der Rechtmäßigkeit unbedingt mit irgendelchen Spitzfindigkeiten ausloten will, darf sich aber nicht wundern, wenn die Forenregeln über 5 DIN A4-Seiten gehen und auf 125 Paragraphen in den unterschidlichen Gesetzestexten verweisen.
Willst Du das wirklich oder ist es nicht besser, den gesunden Menschenverstand *) zu nutzen und die Kirche im Dorf zu lassen?

Fazit:
Das Kopieren der DVD auf Festplatte ist unzulässig, wenn diese einen Kopierschutz besitzt. Damit ist sind alle Unklarheiten beseitigt und die Diskussion beendet.




*) Wobei bei einigen manchma gewisse Zweifel angebracht wären
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich möchte dir hier nicht persönlich an den Karren fahren, aber Gesetzestexte muss man schon erstens von oben nach unten und zweitens im Gesamt- und Sinnzusammenhang lesen. Und da steht eben ganz am Anfang von § 53 UrhG Folgendes (Hervorhebung von mir):
Do hast Recht, da habe ich den Kontext übersehen.

Hinweise zur Erstellung von rechtmäßigen Privatkopien stellen insofern per se keine "Inhalte (...), die Verletzungen (...) von Urheberrechten enthalten" dar.
Und wieder wird hier die Privatkopie als Ausrede hochgehalten.
Wie oft muss ich es noch schreiben? Wir können Beiträge hier nicht nur für Leute zugänglich machen, die eine Privatkopie erstellen wollen. Beiträge kann jeder lesen.
 
Jo - das stimmt auch ^^.

Halten wir uns eifach an die Forenregeln, obwohl einen Link oder ähnliches gab es hier ja sowieso nicht.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ein letztes Wort noch mal, sorry.
Zusammengefasst kann man wohl sagen: Privatkopien sind erlaubt, einen Kopierschutz zu umgehen ist nicht erlaubt. Da hat sich die Urheberlobby einfach einen schlauen Schachzug erlaubt. Es gab auch mal einen interessanten Bericht aus dem hervorging, dass sich die Firmen mit dem Kopierschutz gar nicht gegen die tatsächlichen Raubkopierer richten (die sowieso Wege finden den zu umgehen und sich nicht um Gesetze scheren) sondern darauf hoffen, dass Otto Normalverbraucher den Film noch mal neu kauft sollte die Scheibe kaputt gehen.
Ich glaube die wirkliche Privatkopie ist nochmal ein Sonderfall, finde die Info aber nicht mehr.
 
Da wird heißer gekocht statt gegessen. VLC hat auch die DVD-Kopierschutz-Umgehung eingebaut (wie viele andere Player auch).
 
Fazit:
Das Kopieren der DVD auf Festplatte ist unzulässig, wenn diese einen Kopierschutz besitzt. Damit ist sind alle Unklarheiten beseitigt und die Diskussion beendet.
Du hast den Verweis auf § 108b UrhG übersehen (Hervorhebung im Text von mir).
(1) Wer 1.
in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht oder
2.
wissentlich unbefugt
a)
eine von Rechtsinhabern stammende Information für die Rechtewahrnehmung entfernt oder verändert, wenn irgendeine der betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe eines solchen Werkes oder Schutzgegenstandes erscheint, oder
b)
ein Werk oder einen sonstigen Schutzgegenstand, bei dem eine Information für die Rechtewahrnehmung unbefugt entfernt oder geändert wurde, verbreitet, zur Verbreitung einführt, sendet, öffentlich wiedergibt oder öffentlich zugänglich macht
und dadurch wenigstens leichtfertig die Verletzung von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert,
wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer entgegen § 95a Abs. 3 eine Vorrichtung, ein Erzeugnis oder einen Bestandteil zu gewerblichen Zwecken herstellt, einführt, verbreitet, verkauft oder vermietet.
(3) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Ein in einem Gesetz ausdrücklich und allgemein gewährtes Recht (§ 53) kann nun mal nicht im selben Gesetz durch eine Regelung zu einem anderen Sachverhalt (§ 95a) komplett negiert werden. Darum hat der Gesetzgeber die Regelung der Straffreiheit in § 108b geschaffen. Bitte lese doch selbst Gesetze vollständig, bevor du Andere hier abfällig als "Laiendarstellerrechtsverdreher" titulierst.

Und wieder wird hier die Privatkopie als Ausrede hochgehalten.
Wie oft muss ich es noch schreiben? Wir können Beiträge hier nicht nur für Leute zugänglich machen, die eine Privatkopie erstellen wollen. Beiträge kann jeder lesen.
Ich habe ja nie in Frage gestellt, dass ein Forenbetreiber eine solche Regelung treffen darf. Ich hatte lediglich vorgeschlagen, sie zu präzisieren und den Sachverhalt konkret zu benennen, auf den es ankommt. Wenn nicht, dann halt nicht.

Halten wir uns eifach an die Forenregeln, obwohl einen Link oder ähnliches gab es hier ja sowieso nicht.
Eben. Wobei nach § 95a Abs. 3 UrhG auch so ein Link als Information noch nicht verboten ist, sondern allein "die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen" zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen. Aber egal, wer es finden will, findet es dann eben woanders.
 
Darum hat der Gesetzgeber die Regelung der Straffreiheit in § 108b geschaffen. Bitte lese doch selbst Gesetze vollständig, bevor du Andere hier abfällig als "Laiendarstellerrechtsverdreher" titulierst.
Und wie willst Du sicherstellen, dass Dein eventueller Tipp zum Umgehen des Kopierschutzes wirklich nur unter Einhaltung von §108b verwendet wird?
bevor du Andere hier abfällig als "Laiendarstellerrechtsverdreher" titulierst
Ich bin genauso wenig Jurist wie Du, falle also ebenso unter diese Rubrik. - Darum halte ich solche Themen vollkommen sinnfrei: In diesem Forum gibt es keine derartigen Hinweise und Punkt!
 
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