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Für diejenigen, die gerne in China oder anderen Nicht-EU-Ländern einkaufen, gibt es ab 01.07.21 eine Änderung:
Quelle: Zoll.de
Für private Käufer dürfte das hier entscheidend sein:
eCommerce ab 1. Juli 2021
...
Die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer für Waren in Kleinsendungen mit einem Wert bis zu 22 Euro entfällt bei Sendungen kommerzieller Art, das heißt, auch für Importe mit einem Wert bis zu 22 Euro entstehen Abgaben. Mit der Streichung der Wertgrenze werden faire Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmer gesichert: Unternehmen von außerhalb der EU mussten bei Sendungen mit einem Wert bis zu 22 Euro bisher keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.
Die Wertgrenze von 45 Euro für Geschenke von Privatpersonen an Privatpersonen bleibt bestehen. Ergänzend wird eine neue Kleinbetragsregelung eingeführt, das heißt, Abgaben von weniger als einem Euro werden nicht erhoben.
Quelle: Zoll.de
Für private Käufer dürfte das hier entscheidend sein:
Die betreffenden Seiten verweisen ihrerseits jeweils auf die ab Juli gültige eCommerce-Regelung oben....
Es ist zu beachten, dass ab dem 1. Juli 2021 die bisherige Freigrenze von 22 Euro für eine Einfuhrabgabenbefreiung wegfällt.
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