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Und immer die frage, wie wahrscheinlich wäre es, dass jemand danach kräht.zum rechtlichen:
"darf" - nicht "sollte"Natürlich sollte man sowas dann nicht öffentlich zeigen/vorführen oder gar verkaufen
$ youtube-dl -f best [URL zum YT Video]Freetube wäre auch noch eine Alternative auf dem PC. Zumindest mit Linux klappt das gut und wird auch bisher recht schnell an die googleigen API Änderungen angepasst, bzw. nutzt invidious.
Es sei denn man möchte gerne Kontakt zu Rechteinhabern und/oder Behörden herstellen"darf" - nicht "sollte"
zum rechtlichen:
links zu verschachteln ist kein kopierschutz..
solange kein DRM umgangen wird, wird auch kein kopierschutz umgangen..
und selbst beim umgehen von DRM, ist es nicht eindeutig illegal
Diese Aussage ist in ihrer Pauschalheit falsch.Kopierschutz darf man auch für private Zwecke umgehen.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/PrivatkopieZu berücksichtigen ist auch, dass der Gesetzgeber in den §§ 95a ff. UrhG (DE) bzw. § 90c (AT) die technischen Schutzmaßnahmen geregelt hat. Danach ist es unzulässig, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen.
Zwar sieht in Deutschland § 95b UrhG Ausnahmen zu Gunsten verschiedener Schrankenregelungen vor, wovon aber § 53 UrhG nur insoweit erfasst wird, als reprografische Vervielfältigungen hergestellt werden. Damit dürfen wirksam kopiergeschützte Medien nicht kopiert werden. Diese Bestimmungen werden häufig kritisiert.
Diese Aussage ist in ihrer Pauschalheit falsch.
§ 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen
... wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie
Die entsprechenden §§ bitte selber nachverfolgen.
Kopierschutz darf man auch für private Zwecke umgehen.
Dann korrigere ich auf "Kopierschutz umgehen ist straffrei" für private Zwecke.Das ist ähnlich wie das Thema Bagatellgrenzen bei Dingen die verboten sind, aber nicht unter Strafe stehen.. Defakto ist dies keine Erlaubnis.
youtube-dl bringt bei mir in der bash nur Fehlermeldungen....$ youtube-dl -f best [URL zum YT Video]
mpv --ytdl --ytdl-format='bestvideo[height<=1080][vcodec~="avc1"]+bestaudio/best' URL
Zuerst mal schau'n welche Formate es gibt und was die kosten (in GB):youtube-dl bringt bei mir in der bash nur Fehlermeldungen....
Ich habe schon mal diesen Link genutzt: https://convert2mp3.club/index72.html