Fragen zur Steuererklärung

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Thinksurfer

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13 Juni 2007
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Hallo.

Seit mehr als 30 Jahren habe ich die Steuererklärung selbst ausgefüllt, d.h. in Papierform, auch mit kompliziertem Aktien Gedönsk und so. Aber die Zeiten sind längs vorbei. 4 Jahre war ELSTER das Mittel der Wahl. Aber weil ich mir nichts mehr merken kann und trotz "Spickzettel" der Vorjahre hagelte es Fehlermeldungen ohne Ende. Letztes Mal hat sie uns ein Pensionär ausgefüllt, der zu uns nach Hause kam. Aber mit Elster kannte er sich nicht aus. Auch ihm unterliefen einige Handlingsfehler. In Kürze werden wir ihn also bei sich zu Hause aufsuchen, wo er auch sein eigenes Steuerprogramm hat. Ich versuche so viel wie möglich vorab vorzubereiten, wie Handwerkerrechnungen z.B.

Wenn ich google richtig verstanden habe, gibt es für die Anlage N einen Pauschbetrag von 1.230 €. Das wäre meine erste Frage an euch.

Wir kommen bei weitem nicht an diesen Betrag heran. Also kann ich mir doch auch so einen Kleckerkram wie die Gewerkschaftsbeiträge sparen, oder ?

Jetzt wird es schon ein wenig interessanter. Mit der Anlage Vorsorgeaufwand. Denn zu dem Thema gibt es unterschiedliche Google Treffer. Hier für mich der, der mir ganz gut gelegen käme. Eine Pauschale von 1.900 € steht im Raum. Auf Lohnsteuer-Kompakt.de stand sogar ganz unten 1.900 € bzw. 2.800 €. Aber diese Seite habe ich nur rasend schnell überflogen, weil ich lediglich nach einem Pauschbetrag gesucht habe.

Ein paar abzugsfähige Versicherungen haben wir, sowie kaum nennenswerte Krankenhaus-Tagesgeldbeiträge.

Meine zweite Frage lautet daher. Ist euch diese Pauschale bekannt und falls sie wirklich existent ist, brauche ich absolut nichts mehr in die Anlage VO einzugeben, wenn absehbar ist, dass ich unterhalb der Pauschale bleibe ?

Gruß
 
@Thinksurfer
Ich zitiere mal:

Nicht erlaubt ist die Hilfeleistung in Steuersachen durch andere Verwandte, Freunde, Bekannte, Nachbarn, Arbeitskollegen oder gar fremde Personen, wenn sie „geschäftsmäßig“ durchgeführt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Hilfeleistung kostenlos erfolgt.

Erlaubt ist nach geltender Rechtslage die Hilfeleistung in Steuersachen nur bei Angehörigen im Sinne des § 15 AO: Das sind Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder, Schwiegereltern, Schwiegersohn und -tochter, Geschwister, Schwager, Schwägerin, Onkel, Tante, Neffe, Nichte, Pflegeeltern und -kinder, Verlobte(r). Aufgepasst: Die Hilfeleistung darf nur unentgeltlich erfolgen (§ 6 Nr. 2 StBerG).

Demnach ist das, was Du da vorhat (Steuererklärung durch Pensionär) nicht erlaubt!

Beratungen für nicht erlaubte Sachen werden wir hier keinen Vorschub leisten und deshalb ist die Anfrage zu. Gehe zu einem Steuerberatungsverein oder Steuerberater und lass Dich davon beraten.
 
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