DVD auf Festplatte sichern

T400Fan

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21 Apr. 2015
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Hallo zusammen,

da ich aktuell nur noch ein Gerät mit DVD Laufwerk habe und noch viele alte Filme auf DVD besitze möchte ich sie auf eine Festplatte speichern.
Kann mir jemand ein geeignetes Programm empfehlen, mit dem VLC Media Player geht es nicht.
Falls das etwas zur Sache tut: Es handelt sich um legal erworbene original DVDs und das Filmmaterial wurde und wird nur privat verwendet.

Viele Grüße und danke

T400Fan
 
Die Frage ist, sind das Kauf-DVD`s mit Kinofilmen oder privat erstelltes Filmmaterial?

Wenn Kauf DVD`s, die haben normal einen Kopierschutz...
 
Edit: Ich habs mal rausgenommen, zur Sicherheit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tut es doch.
Ein Klassiker:
Das Kopieren an sich ist erlaubt; das vielfach erwähnte Recht auf Privatkopie (solange man es für sich und im engen (!) Bekanntenkreis betreibt.)
Lediglich das Knacken eines technischen Kopierschutzes ist verboten, nicht aber die Ausnutzung der „Analogen Lücke“, also z.B. das Abgreifen eines erzeugten Signals.
Dieses Verbot gilt aber nur, wenn auf den Kopierschutz vor dem Kauf, also z.B. auf der DVD, ausreichend hingewiesen wird. Ist das nicht oder nur im Kleingedruckten der Fall, gilt das nicht mehr (§95d UrhG).
Außerdem ist auch die Umgehung eines Kopierschutzes zwar verboten, aber nicht strafbar nach §108b, wenn es privat (also für Dich selbst oder eng verbundene) erfolgt.
Davon unbenommen sind ggf. zivilrechtliche Ansprüche des Rechteinhabers, der Dich aufspüren und dann auf entgangenen Gewinn klagen kann. Die Wahrscheinlichkeit einzuschätzen überlasse ich Dir.

“Das ist illegal“ ist also mindestens verkürzt, tendentiell eher falsch.

Gruß

Quichote
 
Zuletzt bearbeitet:
Manchmal habe ich das Gefühl, daß niemand die Texte liest, die er bei Anmeldung bestätigt (Link "Nutzungsbedingungen" ganz unten auf jeder Seite dieses Forums):
Du bestätigst mit deiner Anmeldung, dass du die angebotenen Services dieser Seite nicht zur Verbreitung von Inhalten verwendest, die Diffamierungen, Beleidigungen, Hass, Bedrohungen, Spam, Aufrufe zu Straftaten, Verletzungen des Jugendschutzes oder von Urheberrechten enthalten oder anderweitig strafrechtlich relevant sind.
Punkt. Hier im Forum wird sowas nicht verbreitet.
Diskussion darum, was illegal ist sind Nebelkerzen, die davon ablenken sollen, daß man sich nicht an die Regeln des Forums halten will.
 
löschen bitte, bevor der Hr. Moderator noch einen Herzinfarkt bekommt !
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hatte nicht Heise dazu im live-Stream Stellung bezogen ? private DVD, mit ... kopieren...sei legal?
Der Moderator schmetterte gleich eine Verwarnung in das Haus ?
Unwahre Aussage. Ich habe dich nicht verwarnt, ich habe dir eine Verwarnung im Wiederholungsfall angedroht.
Und ansonsten gilt, was ich im vorherigen Beitrag geschrieben habe. DU hast dich vor weniger als einem Monat hier angemeldet, hast du schon vergessen, welchen Regeln zu zugestimmt hast?

mal ernsthaft...wer will so was kontrollieren ?
Ist das dein Argument? "Kann ja keiner kontrollieren"?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nun:
Punkt. Hier im Forum wird sowas nicht verbreite
Das bestimmst aber nicht Du. Aufgabe von Mods ist es Regeln durchzusetzen, nicht, sie zu setzen.
Privatkopien sind grundsätzlich statthaft und die Umgehung eines Kopierschutzes zu diesem Zweck nicht strafbar, also keine Straftat. Die Rechtsnormen habe ich oben genannt. Es mag zivilrechtliche Ansprüche daraus geben, aber kein Mod dieses Forums hat ein Mandat, finanzielle Ansprüche von, sagen wir, Disney hier durchzusetzen.
Deine oben zitierte Aussage ist in der Folge nicht durch die von Dir zitierten Forenregeln gedeckt.
 
löschen bitte, bevor der Hr. Moderator noch einen Herzinfarkt bekommt !
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
manchen Bundesländern sogar strafbar
Bullshit. Es gibt keine bundeslandabhängige Strafbarkeit nach StGB, das ist Bunderecht, Und Rechtsberatung ist was ganz anderes.
Also empfehle ich bei allem Zorn, von solcher Argumentation abzusehen. Und von Deinen anderen mal doppelt: Die sind auf so vielem Ebenen unangemessen, dass ich es kaum zählen kann …
 
Das bestimmst aber nicht Du. Aufgabe von Mods ist es Regeln durchzusetzen, nicht, sie zu setzen.
Privatkopien sind grundsätzlich statthaft und die Umgehung eines Kopierschutzes zu diesem Zweck nicht strafbar, also keine Straftat.
"Keine Straftat" ist nicht dasselbe wie "keine Urheberrechtsverletzung".
Deine oben zitierte Aussage ist in der Folge nicht durch die von Dir zitierten Forenregeln gedeckt.
Ich denke doch, und entsprechend werde ich das durchsetzen.
Wenn du anderer Meinung bist, wende dich an den Forenbetreiber und frage ihn, ob er dir zustimmt.
Ich bin mir recht sicher, daß ich seine Antwort vorhersagen kann.
 
Es mag zivilrechtliche Ansprüche daraus geben, aber kein Mod dieses Forums hat ein Mandat, finanzielle Ansprüche von, sagen wir, Disney hier durchzusetzen.
das Problem ist, dass solche Firmen wie Disney tatsächlich nach gegebenen Tipps auch in Foren suchen. Das machen Crowler schon automatisch. Und solche Firmen wie Disney klagen dann auch tatsächlich gerne; es ist denen nämlich brause, wie teuer das ist und ob sie auch erst einmal Chancen auf Erfolg einer Klage sehen. Und so eine Klage von einem großen Konzern macht auf jeden Fall erst einmal mehr als Bauchschmerzen 👮‍♂️
👨‍⚕️💊💉
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wundere mich mal wieder, was an der Foren-Regeln "keine Inhalte zur Verletzung von Urheberrechten" unklar ist?
I.d.R. prangt auf der Verpackung oder der Disc doch ein Hinweis "Vervielfältigung verboten" und demnach ist klar, daß der Urheber keine Kopien erlaubt. Völlig egal was das BGB oder andere Gesetze dazu sagen. Und der Forenbetreiber möchte keinerlei Diskussion zu Themen, die potentiell, das Urheberrecht brechen. Fertig. Aus meiner Sicht hat der Moderator Recht. Will man sowas unbedingt diskutieren, gibt es sicherlich andere Plattformen, wo das möglich ist.

Einiges Interessante steht hier: https://www.urheberrecht.de/vervielfaeltigungsrecht/
 
Es gibt einige Möglichkeiten DVDs zu shrinken oder ISOs zu erstellen, also Komplettabbilder mit Menü usw. Mit der Legalität weiß ich auch nicht genau. Sollte es (Sicherheitskopien für den eigenen Gebrauch) tatsächlich „verboten“ sein, wäre das schon traurig, zumal Datenträgern ja oft eine begrenzte Haltbarkeit nachgesagt wird. Zumal es eh keine Videotheken mehr gibt und der alte Trick „ausleihen-kopieren-am-selben-Tag-zurückbringen“ eh obsolet geworden ist. Nicht dass ich sowas gutheißen würde. Ich bin übrigens einer der größten Fans von „Originalware“ die es gibt und habe hunderte Original DVDs, CDs usw und werde von Jüngeren schon als Dinosaurier belächelt weil ich bei Spotify, Netflix und Co nicht mitmache.
Rein vom Menschenverstand sollte das Sichern/Schonen der eigenen erworbenen Sachen eigentlich legitim sein.

Sorry, den letzen Beitrag erst eben gelesen. Wenn das Thema generell Tabu ist, ist das ok.
 
Alter Juristenspruch: Falls man Schwierigkeiten bei der Rechtsfindung hat, hilft meist ein Blick ins Gesetz.

Das gilt auch hier. Im Urheberrechtsgesetz gibt es mit § 53 sogar einen eigenen Paragraphen zu Privatkopien urheberrechtlich geschützter Werke. Und aus dem geht eindeutig hervor, dass Vervielfältigungen ausdrücklich erlaubt sind, wenn sie ausschließlich privaten Zwecken dienen und dabei bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Sie sind dann (aber auch nur dann) weder strafbar, noch stellen sie eine Urheberrechtsverletzung dar.

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen 1.
(weggefallen)
2.
zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,
3.
zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen, wenn es sich um ein durch Funk gesendetes Werk handelt,
4.
zum sonstigen eigenen Gebrauch,a)
wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,
b)
wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.
Dies gilt nur, wenn zusätzlich 1.
die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorgenommen wird oder
2.
eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet.
(3) (weggefallen)
(4) Die Vervielfältigung a)
graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,
b)
eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,
ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.
(5) Die Absätze 1 und 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 finden keine Anwendung auf Datenbankwerke, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind.
(6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.
(7) Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Bild- oder Tonträger, die Ausführung von Plänen und Entwürfen zu Werken der bildenden Künste und der Nachbau eines Werkes der Baukunst sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.

Selbstverständlich kann ein Forenbetreiber trotzdem vorschreiben, dass in seinem Forum überhaupt keine "Kopieranleitungen" publiziert werden. Das geschieht dann sozusagen in Wahrnehmung des Hausrechts. Bedeutet aber nicht, dass man das mit dem Urheberrechtsgesetz begründen könnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Alles klar, danke für die Erläuterungen und PNs.
 
I.d.R. prangt auf der Verpackung oder der Disc doch ein Hinweis "Vervielfältigung verboten" und demnach ist klar, daß der Urheber keine Kopien erlaubt. Völlig egal was das BGB oder andere Gesetze dazu sagen.
Da schießt du weit über das Ziel hinaus. Selbstverständlich stehen auch beim Urheberrecht stets gesetzliche Regelungen über etwaigen Vorbehalten von Firmen oder Privatpersonen. In Deutschland also die Regelungen des Urheberrechtsgesetzes.
 
Alter Juristenspruch: Falls man Schwierigkeiten bei der Rechtsfindung hat, hilft meist ein Blick ins Gesetz.

Das gilt auch hier. Im Urheberrechtsgesetz gibt es mit § 53 sogar einen eigenen Paragraphen zu Privatkopien urheberrechtlich geschützter Werke. Und aus dem geht eindeutig hervor, dass Vervielfältigungen ausdrücklich erlaubt sind, wenn sie ausschließlich privaten Zwecken dienen und dabei bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Sie sind dann (aber auch nur dann) weder strafbar, noch stellen sie eine Urheberrechtsverletzung dar.
Und hast du dir den von dir zitierten Text auch mal genau durchgelesen?
Dies gilt nur, wenn zusätzlich
1. die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorgenommen wird oder
2. eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet.
Das Kopieren einer DVD mittels Software ist nicht "ausschliesslich analog", und es ist kein "photomechanisches Verfahren". Ob es ein "anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung" ist, kann ich rechtlich nicht beurteilen, aber ich bezweifle es.
 
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