Nee sorry, DHL haftet für Ihre Mitarbeiter- - und wenn Sie mit solchen "Beweisen" kommen und sich quer stellen, dann ist DHL dafür eben verantwortlich, schließlich hat man mit denen einen Vertrag abgeschlossen.Leute, Leute, bei allem Verständnis für emotionale Reaktionen, aber last doch mal die Kirche im Dorf und denkt noch mal nach über das was vorgefallen ist und das was hier so gesagt wird genauer nach.
Ganz sicher gibt es einzelne schwarze Scharfe unter den DHL-Mitarbeitern, die Sendungen oder deren Inhalt , also das Eigentum anderer Leute , entwenden. Aber deswegen ist DHL als Konzern dafür nicht strafrechtlich verantwortlich zu machen ist Blödsinn (es sie denn sie wissen davon und billigen dieses Handeln, wovon ich aber nicht wirklich ausgehe) und es ist sicher auch nicht erklärtes Konzernziel die Kunden gewerbsmäßig zu betrügen. Falls du solche Aussagen gegen eine Person richtest, bist du hart an der Grenze der üblen Nachrede oder gar der Verleumdung, da du nichts davon beweisen kannst. Also Vorsicht mit solchen Aussagen/Behauptungen.
Ansonsten gehe ich davon aus, dass DHL selbst ein sehr großes Interesse daran hat, solche Straftäter zu identifizieren, sie der Justiz zuzuführen und aus dem eigenen Konzern zu entfernen. Mehr muss man dazu wohl nicht sagen.
Wenn es in diesem Fall überhaupt ein Diebstahl gewesen ist, würde der vermeintliche Dieb sicher alles tun, um seine Tat zu verdecken. Also ggf. auch das Packpapier und insbesondere den Transportlabel verschwinden lassen, so dass das gesamte Paket einfach "weg ist" und nicht aufgefunden werden kann. Ein realer Transportschaden, wie auch immer der zustande gekommen sein mag, ist viel wahrscheinlicher.
Was wir sehen ist, dass irgendjemand das dokumentiert hat, was er sehr wahrscheinlich so vorgefunden hat und da die Bilder auffindbar sind, ist zumindest der Schadensfall korrekt und so gut es geht dokumentiert worden. Dann hat ein für die Bearbeitung der Beschädigungen/Verluste zuständiger Mitarbeiter diese Bilder an Andy geschickt. Aber nun die große Frage: Was wäre denn anders, wenn auf dem Bild ein zertrümmerter Bildschirm zu sehen ist? Auch der würde nach aktueller Praxis entsorgt werden! Wenn man ganz ketzerisch sein möchte, kann man aus den Bildern ja geradezu herauslesen, dass die Verpackung (Packpapier) nicht geeignet war, um den Inhalt (Monitorkarton) zu versenden. Das ist dann genau die Begründungsschiene von DHL.
Ich persönlich bin eher geneigt, der weiter oben schon genannten Schilderung des Vorfalls zu glauben. Die Monitorkartons samt Inhalt schwirren irgendwo herrenlos durch das Paketzentrum und sind ohne Versandlabel keiner Sendung und keinem Eigentümer mehr zuzuordnen. Warum es zu dem Vorfall (wirklicher Schaden oder "interner Verlust") gekommen ist, wird sich für Externe kaum aufklären lassen. Warum diese Begründung des Verlustes so an Andy rausgegangen ist, wohl ebenfalls nicht. Klar ist wohl nur, dass er seine Ansprüche nur auf dem juristischen Wege durchsetzen können wird. Dabei ist es aber letztlich egal, ob die Monitore nun wirklich kaputt sind und entsorgt worden sind oder einfach nur weg sind. Dass sie nicht beim Empfänger angekommen sind, bestreitet DHL ja nicht.
Ob das ungefragt Entsorgen so zulässig ist, wird ebenso offen bleiben. "Ich schmeiße das mal weg" wird sich sicher kein kleiner Mitarbeiter aus dem Versandzentrum so ausgedacht haben, sondern es kommt aus dem Management und dürfte dort sicher auch von Juristen gut geprüft worden sein. Verluste (egal ob Diebstahl, intern verloren oder doch Beschädigungen) werden in der Regel ja über die Transportversicherung erstattet. Hier ist es nun ein Fall von (scheinbar) unzureichender Verpackung draus geworden und es steht Aussage gegen Aussage. Das wird, so leid es mir für Andy auch tut, nur ein Gericht klären können. Ich drücke weiterhin die Daumen für ihn.
Grüße Thomas
Unabhängig wie das Paket abhanden oder zerstört worden ist, hat DHL den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Bekommt der Vertragspartner (Absender der Ware) seine Ware nicht zurück (wenn Sie nicht ordnungsgemäß beim Empfänger ankommt) oder er den Schaden nicht ersetzt, dann sehe ich hier als einfachstes Mittel die Strafanzeige.
Was das ungefragte Entsorgen und zulässig angeht --> Es ist Eigentum des Absenders und bleibt es auch!